Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle über unseren Online-Shop getätigten Bestellungen sowie für alle Verträge, die zwischen der Hyloft GmbH i. G., vertreten durch die Geschäftsführer Douwe Dam und Simon Reinkober, und Verbrauchern sowie Unternehmen geschlossen werden, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass nochmals auf diese hingewiesen werden muss. Soweit ein Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, wird deren Geltung hiermit ausdrücklich widersprochen; diese werden ausschließlich dann Vertragsbestandteil, wenn diesem ausdrücklich zugestimmt wurde.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande mit der Hyloft GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Douwe Dam und Simon Reinkober, geschäftsansässig im Stemmenkamp 83a, 59368 Werne.
Die Präsentation unserer Produkte erfolgt in Form eines unverbindlichen Katalogs. Eine Vertragsanbahnung kann durch die Anfrage des Kunden für eine oder mehrere unserer Produkte beginnen. Hierzu kann der Kunde seine Anfrage telefonisch, per E-Mail oder über andere von Hyloft bereitgestellte Kommunikationswege stellen. Nach Erhalt der Anfrage unterbreiten wir dem Kunden ein individuelles Angebot, das alle relevanten Bestelldetails wie Preis, Beschreibung und Lieferbedingungen enthält.
Die Gültigkeitsdauer der genannten Preise sowie Angebote liegt bei 14 Tagen.
Die Annahme dieses Angebots durch den Kunden führt zum Vertragsschluss. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch eine andere ausdrückliche Bestätigung erfolgen, in der der Kunde das Angebot ohne Änderungen akzeptiert. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald die Annahme des Kunden bei uns eingegangen ist. Eine gesonderte Annahmebestätigung unsererseits erfolgt nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, die von der Hyloft GmbH zur Verfügung gestellte Konstruktionszeichnung sorgfältig zu prüfen und deren Richtigkeit schriftlich zu bestätigen. Vor der Fertigung ist der Kunde darüber hinaus dafür verantwortlich, die in der Konstruktionszeichnung angegebenen Maße und sonstigen technischen Daten eigenständig mit den Gegebenheiten vor Ort abzugleichen. Die bestätigte Konstruktionszeichnung gilt als bindend; spätere Änderungen oder Anpassungen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich durch die Hyloft GmbH genehmigt. Hyloft GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel, die auf fehlerhafte Angaben oder unzureichende Prüfung durch den Kunden zurückzuführen sind.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.
4. Lieferbedingungen
Die Lieferung unserer Produkte erfolgt ausschließlich an Adressen innerhalb Deutschlands und den Niederlanden. Die Zustellung an internationale Adressen ist derzeit nicht möglich. Nach Vertragsschluss bemühen wir uns um eine zügige Bearbeitung Ihrer Bestellung. Die Lieferzeit kann je nach Produktionsauslastung, Verfügbarkeit der bestellten Ware und der Lieferadresse variieren. Genauere Informationen zur geschätzten Lieferzeit werden individuell im Angebot angegeben.
Bitte beachten Sie, dass Lieferzeiten während hoher Nachfrageperioden oder aufgrund unvorhergesehener Umstände, wie extremen Wetterbedingungen oder logistischen Herausforderungen, länger sein können.
Für den Fall, dass bestellte Ware nicht verfügbar sein sollte, behalten wir uns das Recht vor, nicht zu liefern. In einem solchen Fall informieren wir Sie so schnell wie möglich und erstatten bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Lieferadresse zum Zeitpunkt der Zustellung zugänglich ist. Sollte die Zustellung aufgrund fehlender Zugänglichkeit oder Abwesenheit des Empfängers nicht möglich sein, behalten wir uns vor, die entstandenen Zusatzkosten für einen erneuten Zustellversuch dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Wir weisen darauf hin, dass wir lediglich den Liefertag, jedoch nicht die genaue Lieferuhrzeit festlegen können. Aufgrund logistischer Abläufe ist es uns leider nicht möglich, spezifische Uhrzeiten für die Lieferung zu garantieren. Wir bitten Sie daher, sicherzustellen, dass die Zustelladresse am Liefertag über den gesamten Tag zugänglich ist.
Die Lieferung erfolgt ausschließlich bis zur Bordsteinkante der angegebenen Lieferadresse. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Anlieferung mindestens eine, idealerweise zwei empfangsberechtigte Personen vor Ort sind, um die Ware entgegenzunehmen. Die Übergabe an die Bordsteinkante gilt als ordnungsgemäße Erfüllung unserer Lieferpflicht. Sollte die Annahme der Ware aufgrund fehlender Empfangspersonen nicht möglich sein, behalten wir uns vor, etwaige zusätzliche Kosten für einen erneuten Zustellversuch dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Sofern der Einbau durch uns oder einen beauftragten Subunternehmer erfolgt, weisen wir darauf hin, dass die Lieferung der Ware und der Einbau nicht am selben Tag stattfinden können. Aufgrund der Verfügbarkeit der Montageteams in der jeweiligen Region kann zwischen der Lieferung und dem Einbau ein Zeitraum von mehreren Wochen liegen. In der Zwischenzeit ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware samt Palette auf eigene Kosten und Gefahr sachgerecht zu lagern, bis der Einbau erfolgt. Eine Haftung für Schäden, die während der Zwischenlagerung entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Sollte die Ware mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert werden, bitten wir darum, dies möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglich Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Haftungsausschluss für Montageschäden
Bei der Montage von Hyloft-Elementen, insbesondere Lofttüren, kann es in seltenen Fällen zu Schäden an der Wand oder am Holz kommen. Dies kann beispielsweise erforderlich sein, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen, etwa wenn die angegebenen Maße nicht korrekt sind. Hyloft sowie die von Hyloft beauftragten Dienstleister übernehmen in diesen Fällen keine Haftung für Beschädigungen, die durch die Montage am Mauerwerk, Putz, Holz oder anderen Materialien entstehen. Die Verantwortung für die Eignung der Montageflächen und die genauen Maße obliegt dem Kunden.
5. Preise/ Bezahlung
Die durch den uns im Konfigurator dargestellten Verkaufspreise werden in der Währung Euro angegeben und verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Preisbestandteile.
Als ausschließliche Zahlungsmodalität akzeptieren wir die Zahlung per Überweisung.
50% des Gesamtrechnungsbetrages sind vor dem Produktionsbeginn der bestellten Ware an den Anbieter zu entrichten. Die Begleichung der verbleibenden 50% des Rechnungsbetrages hat vor Lieferung der Ware zu erfolgen. Die für die Überweisung erforderlichen Zahlungsinformationen sowie die spezifische Aufteilung der Zahlungsbeträge werden dem Vertragspartner mit der Rechnung übermittelt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zahlungen gemäß den auf der Rechnung angeführten Angaben vorzunehmen. Bis zur Begleichung der Schlussrate bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten.
Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrags fällig. Diese Anzahlung dient der Sicherstellung der Produktionskapazitäten sowie der Vorfinanzierung von Rohstoffeinkäufen und ist unwiderruflich sowie nicht rückerstattungsfähig. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist auch im Falle eines Rücktritts des Kunden oder bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für Verträge, deren Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt und bei denen bereits eine Anzahlung in Höhe von 25 % geleistet wurde. Auch in diesen Fällen dient die Anzahlung der Absicherung der Produktionsplanung und des Rohstoffeinkaufs und unterliegt denselben Rückerstattungsbedingungen.
Wir behalten uns das Recht vor, im Falle einer erheblichen Steigerung der Rohstoffpreise nach Vertragsschluss und vor Beginn der Produktion, bei Verträgen mit einer Erfüllungsfrist von mehr als sechs Monaten, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise vorzunehmen. Eine solche Preisanpassung ist zulässig, wenn die Rohstoffpreise, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss haben, in einem Maße steigen, das die wirtschaftliche Grundlage des Vertrages wesentlich beeinträchtigt. Die Preisanpassung wird unter Berücksichtigung der gestiegenen Rohstoffkosten und unter Wahrung der Interessen des Kunden vorgenommen. Wir verpflichten uns, die Höhe der Preisanpassung in einem angemessenen und für den Kunden nachvollziehbaren Rahmen zu halten und diese transparent zu kommunizieren.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, wir nehmen diese Abtretung bereits hiermit an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
7. Transportschäden
Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
8. Gewährleistung und Garantien
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.
9. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
Die von der Hyloft GmbH angebotenen Lofttüren verfügen über keine brandschutztechnischen Eigenschaften und entsprechen somit der Brandschutzklassifizierung F0. Unsere Produkte sind nicht für Anwendungen vorgesehen, bei denen eine brandschutzrechtliche Absicherung erforderlich ist. Der Käufer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung der Lofttüren in Bereichen mit erhöhten Brandschutzanforderungen nicht zulässig ist. Hyloft GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Verwendung in brandschutzrelevanten Bereichen resultieren.
10. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
11. Sonderaktionen und -bedingungen
Im Rahmen von Sonderaktionen, wie beispielsweise der Aktion „Gratis Ausmessen“, gelten ergänzende Bedingungen. Bei der Aktion „Gratis Ausmessen“ wird der Aufmaßservice nur nach verbindlicher Annahme des durch uns unterbreiteten Angebots durch den Kunden gemäß § 2 dieser AGB erbracht. Das Aufmaß kann entweder durch uns selbst oder durch einen von uns beauftragten Dienstleister erfolgen. Die Terminierung des Aufmaßes erfolgt erst nach Zugang der Annahmeerklärung des Kunden. Sollte der Kunde nach erfolgtem Aufmaß und Angebotsannahme vom Vertrag zurücktreten oder diesen nicht erfüllen, behalten wir uns das Recht vor, die entstandenen Kosten für den Aufmaßservice dem Kunden in Rechnung zu stellen.
12. Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
Die Teilnahme an allen von der Hyloft GmbH veranstalteten Gewinnspielen, unabhängig von der Plattform oder dem Veranstaltungsort (z. B. Messen, Social Media, etc.), ist vom Rechtsweg ausgeschlossen. Dies gilt auch für Kooperations-Gewinnspiele.
Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht veräußerbar und ausschließlich für den Gewinner bestimmt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, anzupassen oder zu beenden, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere bei technischen Störungen oder Manipulationen.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Niederlande. Eine Teilnahme über automatisierte Gewinnspiel-Dienste oder -Software ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Teilnehmers.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische oder sonstige Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und die Teilnahme am Gewinnspiel beeinträchtigen könnten.
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten vom Veranstalter zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verwendet werden.
Die Gewinner werden per E-Mail, Telefon oder sozialen Netzwerken benachrichtigt. Sollte der Gewinner nicht innerhalb von [Frist, z. B. 14 Tagen] auf die Gewinnbenachrichtigung reagieren, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner ausgelost.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder den ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels beeinflussen.
Für diese Teilnahmebedingungen und das gesamte Gewinnspiel gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.